Vertrag über die Auftragsverarbeitung
Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV)
nach Art. 28 DSGVO
zwischen
Daniel Rausch, Einzelunternehmen plantric, Fasanenweg 13, 71522 Backnang – nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ –
und
dem Kunden des Auftragsverarbeiters – nachfolgend „Verantwortlicher“ –
Stand: 17.10.2026, Version 1.0
Der Vertrag kommt in Textform zustande: Der Verantwortliche bestätigt ihn bei der Registrierung und beim Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs durch ein Häkchen im Bestellvorgang (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Fassung und Zeitpunkt der Zustimmung werden beim Auftragsverarbeiter gespeichert.
§ 1 Gegenstand und Rollen
(1) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die webbasierte Anwendung plantric zur Erstellung von Elektro- und Gebäudeplanungen sowie der daraus abgeleiteten Angebote und Mengenlisten zur Verfügung. Gegenstand der Verarbeitung sind die vom Verantwortlichen eingegebenen und gespeicherten Inhalte.
(2) Der Verantwortliche entscheidet allein über Zwecke und Mittel der Verarbeitung. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen und nach Weisung des Verantwortlichen.
(3) Soweit der Auftragsverarbeiter Daten für eigene Zwecke verarbeitet (insbesondere Konto-, Abrechnungs- und Protokolldaten), ist er Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; hierfür gilt die Datenschutzerklärung unter https://plantric.de/datenschutz.
(4) Dieser Vertrag ist Bestandteil des Nutzungsvertrags (AGB). Er gilt, solange der Auftragsverarbeiter Daten für den Verantwortlichen speichert — also über eine Kündigung des Abonnements hinaus, bis das Konto gelöscht wird (§ 7).
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, Betroffene
(1) Zweck: Speicherung, Anzeige, Berechnung, Bearbeitung und Export der Projektdaten; Bereitstellung von Freigabe-Links; Datensicherung.
(2) Datenarten:
- Projektdaten (Projektname, Notizen, Raum- und Gerätedaten, Stromkreise, Mengen- und Kabelberechnungen)
- Planbilder und Grundrisse (als Bilddateien gespeichert)
- Freitextangaben, die der Verantwortliche einträgt
- Angaben zu Endkunden des Verantwortlichen, soweit dieser sie einträgt (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
- Nutzungsdaten (Anmeldezeitpunkte, Bearbeitungsstände, Freigabe-Links)
(3) Betroffene: Mitarbeiter und Subuser des Verantwortlichen, dessen Kunden und Ansprechpartner sowie – bei Eintragung durch den Verantwortlichen – dessen Endkunden.
(4) Dauer: solange Daten für den Verantwortlichen gespeichert werden, längstens bis zur Löschung des Kontos; Löschung nach § 7. Eine Kündigung des Abonnements beendet die Verarbeitung nicht, solange das Konto besteht.
§ 3 Weisungsbindung
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Weisungen ergehen in Textform an support@plantric.de; mündliche Weisungen sind unverzüglich zu bestätigen.
(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn eine Weisung aus seiner Sicht gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorgaben verstößt, und ist berechtigt, die Ausführung bis zur Bestätigung auszusetzen.
(3) Weisungen zur Übermittlung in ein Drittland erteilt der Verantwortliche nur, wenn er die dafür erforderliche Rechtsgrundlage selbst sichergestellt hat. Der Auftragsverarbeiter weist auf die Rechtslage hin.
(4) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet alle mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit. Beim Auftragsverarbeiter haben nur der Inhaber und ausdrücklich benannte Personen Zugriff auf die Daten.
§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen
(1) Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO).
(2) Er darf die Maßnahmen an technische Entwicklungen anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen teilt er mit.
(3) Auf Anforderung weist er die Einhaltung der Maßnahmen in geeigneter Weise nach.
§ 5 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter zu.
(2) Die Beauftragung weiterer Unterauftragsverarbeiter setzt eine vorherige Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens vier Wochen voraus. Der Verantwortliche kann widersprechen; ein Widerspruch ist zu begründen. Kann der Auftragsverarbeiter den Widerspruch nicht abwenden, ist der Verantwortliche berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der Änderung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3) Der Auftragsverarbeiter gibt die Datenschutzpflichten vollständig an seine Unterauftragsverarbeiter weiter (Art. 28 Abs. 4 DSGVO) und haftet für deren Verhalten wie für eigenes.
(4) Die Liste in Anlage 2 ist Bestandteil dieses Vertrags und öffentlich unter https://plantric.de/avv abrufbar. Änderungen werden nach Absatz 2 angekündigt.
§ 6 Unterstützung des Verantwortlichen
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anträgen Betroffener (Art. 15–21 DSGVO), soweit dies technisch möglich ist. Auskunft, Berichtigung, Export und Löschung können vom Verantwortlichen in der Anwendung selbst vorgenommen werden; im Übrigen unterstützt der Auftragsverarbeiter auf Anforderung.
(2) Er unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO, insbesondere bei der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Der Auftragsverarbeiter meldet ihm bekannt gewordene Verletzungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis.
(3) Für eine Datenschutz-Folgenabschätzung stellt er die erforderlichen Informationen bereit.
§ 7 Löschung und Rückgabe
(1) Die Daten werden gelöscht, sobald das Konto des Verantwortlichen gelöscht wird. Die Kündigung des Abonnements berührt das Konto und die darin gespeicherten Daten nicht; sie bleiben bis zur Löschung des Kontos abrufbar.
(2) Vor der Löschung kann der Verantwortliche seine Daten jederzeit exportieren.
(3) Mit der Löschung des Kontos werden die Daten einschließlich der Planbilder und Freigabe-Links unverzüglich gelöscht. Rechnungs- und Buchungsdaten bleiben nach § 147 AO zehn Jahre aufbewahrt; sie liegen nicht im Verantwortungsbereich dieses Vertrags.
(4) In Datensicherungen bleiben gelöschte Daten bis zum turnusmäßigen Ablauf gespeichert (derzeit sieben Tage) und werden danach ebenfalls gelöscht.
(5) Der Auftragsverarbeiter bestätigt die Löschung auf Anforderung in Textform.
§ 8 Kontrollrechte des Verantwortlichen
(1) Der Verantwortliche kann sich nach Ankündigung mit angemessener Frist von den Maßnahmen überzeugen. Der Auftragsverarbeiter beantwortet Auskunftsersuchen innerhalb von 30 Tagen.
(2) Statt einer Vor-Ort-Prüfung kann der Auftragsverarbeiter aktuelle Nachweise vorlegen (Beschreibung der TOM, Protokolle, Zertifikate der Unterauftragsverarbeiter).
(3) Eine Prüfung findet einmal jährlich ohne gesonderte Vergütung statt; weitere Prüfungen nach Aufwand.
§ 9 Verantwortlichkeit und Haftung
(1) Der Verantwortliche bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und der Weitergabe der Daten verantwortlich, insbesondere für die Information seiner Endkunden und für die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.
(2) Die Haftung richtet sich nach dem Nutzungsvertrag (AGB § 11) und nach Art. 82 DSGVO.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; Anlage 2 kann nach § 5 Abs. 2 geändert werden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB); im Übrigen bleibt der Vertrag wirksam.
(4) Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich nach dem Nutzungsvertrag.
Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen
| Bereich | Maßnahme |
|---|---|
| Vertraulichkeit (Zugang) | Anmeldung nur mit E-Mail und Passwort; Passwörter als Hash gespeichert, niemals im Klartext; Passwortregeln erzwungen |
| Vertraulichkeit (Zugriff) | Rollen- und Kontomodell (Hauptnutzer/Subuser); Projekte sind dem Konto zugeordnet; Bearbeitungssperre je Projekt; Freigabe-Links nur durch den Verantwortlichen |
| Vertraulichkeit (Übertragung) | TLS-verschlüsselte Übertragung aller Verbindungen |
| Vertraulichkeit (Speicherung) | Datenbankzugriff nur vom Anwendungsserver; eine Verschlüsselung der Datenträger ist derzeit nicht eingerichtet — der physische Zugriff liegt beim Rechenzentrumsbetreiber |
| Integrität | Protokollierung von Anmelde- und Änderungsvorgängen; Eingabeprüfungen serverseitig |
| Verfügbarkeit | Hosting in einem Rechenzentrum in Deutschland (IONOS SE); regelmäßige Datensicherung der Datenbank, Aufbewahrung sieben Tage; Wiederherstellung durch den Betreiber aus dieser Sicherung |
| Trennung | getrennte Konten und Projekte je Verantwortlichem; keine gemeinsame Auswertung |
| Löschung | Löschung durch den Verantwortlichen in der Anwendung; Kontolöschung auf Anforderung; Löschfristen nach § 7 |
| Auftragssteuerung | Weisungen in Textform, dokumentiert; Unterauftragsverarbeiter nach Anlage 2 |
| Pseudonymisierung | nicht vorgesehen; die Anwendung verarbeitet Klardaten |
Anlage 2 – Unterauftragsverarbeiter
| Nr. | Dienstleister | Sitz | Leistung | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| 1 | IONOS SE | Montabaur, Deutschland | Hosting, Speicher und E-Mail-Versand (Transaktionsmails) | AVV nach Art. 28 DSGVO; Verarbeitung in der EU |
| 2 | Stripe Payments Europe Ltd. | Dublin, Irland | Zahlungsabwicklung | AVV nach Art. 28 DSGVO; Übermittlung in die USA auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework bzw. der Standardvertragsklauseln (für eigene Zwecke, insbesondere Betrugsprävention, ist Stripe eigenständig Verantwortlicher) |
Änderungen nach § 5 Abs. 2. Stand: 17.10.2026
